ToscaSi Logo

Agenzia Immobiliare

Vermittlung von Ferienunterkünften 

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit dem Hund in Italien

Seit dem 1.10.04 gilt für Italien die EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates. Ziehl der Richtlinie ist die Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und die gemeinsame Bekämpfung von Tollwut.

Basierend auf der Verordnung gilt:

bulletman hat bei der privaten Einreise mit dem Hund nach Italien den EU-Heimtierpass mitzuführen.
bulletHunde müssen durch eine lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein
bulletEine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen.
bulletDie Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
bulletFür die Einreise aus Nicht-EU-Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.
bulletPro Person können höchstens 5 Tiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen.
bulletWährend des Urlaubs in Italien sind Maulkorb und Leine mitzuführen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite »

bulletFür Hunde gefährlich: Reisen in südliche Länder
bulletWeitergehende Regelungen für Italien, z.B. Welpen unter 3 Monaten
bullet Die EU- Verordnung- die Originalfassung
bullet Reisevorbereitungen für Ihren Urlaub mit Hund

Achtung: ToscanaSi! übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der Informationen.

 

Copyright 2002 ToscanaSi! ®
Impressum
Privacy

Agenzia Immobiliare
Uschi Ipolt-Ustali
P. IVA IT-01247090531