 | man hat bei der privaten Einreise mit dem Hund nach Italien den
EU-Heimtierpass mitzuführen.
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 | Hunde müssen durch eine lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3.
Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet
und identifizierbar sein |
 | Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss
mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf
maximal 1 Jahr zurück liegen. |
 | Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und
festgestellt worden sein. |
 | Für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern und Drittstaaten gelten
gesonderte Regelungen. |
 | Pro Person können höchstens 5 Tiere mitgeführt werden. Die Tiere
dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. |
 | Während des Urlaubs in Italien sind Maulkorb und Leine mitzuführen.
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