Allgemeine Bedingungen für die Buchung einer Touristischen Immobilie bei der Immobilienagentur ToscanaSi!Vertragsbedingungen des Touristischen Mietvertrags nach Artikel 1 Komma 2 Buchstabe C Gesetz 431/98Formular entnommen aus dem Abkommen zwischen Confedilizia und Sunia/Uniat des 12/08/1999
1. Der Mieter verpflichte sich, die ihm überlassenen Güter zu pflegen und verbürgt sich für eventuelle, durch seine Schuld oder Unachtsamkeit aufgekommenen Schäden während der Mietperiode, am Mietobjekt, seinen Nebenräumen und allem ihm Zugehörigen aufzukommen. 2. Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung, sowie die allgemeingültigen Nachbarschaftsregeln zu befolgen. 3. Die Wohnung wird eingerichtet und ausgerüstet vermietet, ausgeschlossen besonderes Zubehör , (Bügeleisen etc.), Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche, sofern nicht anders in der Buchung aufgeführt. (Urteil des Zivilengerichtshofes N°5632 des18/05/93 Sektion III Artikel 51 D.P.R.n.597/1973) 4. Dem Mieter ist es untersagt das Mietobjekt weiter zu vermieten (untervermieten) oder zu verleihen. 5. Im Falle der vorzeitigen Schlüsselrückgabe, vor dem vereinbarten Ablauf des Mietvertrages, wird der Teil der Miete, der nicht abgewohnten Zeit in keinem Fall zurückerstattet 6. Der Mieter muss dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten den Zugang zur Wohnung gewährleisten. 7. Der Mietvertrag endet automatisch ohne Absage. Die Kündigung wird bereits hiermit erteilt und eventuelle Verlängerungen müssen neu aufgesetzt werden. 8. Der Mieter befreit den Vermieter und die Agentur von jeglicher Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden die an seiner oder dritten Personen entstehen und aus der Führung der Immobilie resultieren, aus dem Gebrauch von Elektrogeräten, die im Mietobjekt vorhandenen sind, sowie für nicht verschuldeten Ausfallen von Leistungen und Zulieferungsdiensten. 9. Die Anwesenheit von mehr als in der Buchung zugelassenen Personen führt zur Auflösung des Vertrages nach Artikel 1456 C.C. 10. Sollte das Mietobjekt nicht verfügbar sein, so wird Toscana Si! dem Mieter ein Mietobjekt zu den gleichen Bedingungen anbieten, analog in der Ausstattung und dem Preis. Sollte der Mieter dieses Angebot nicht annehmen, so hat der Vermieter die einzige Verpflichtung, die erhaltene Anzahlung in doppelter Höhe zurück zu erstatten. 11. Das Überschreiten der Mietzeit führt für den Mieter zu der Verpflichtung, für jeden überzogenen Tag eine Summe im Gegenwert von 10 (zehn) Tagen der vereinbarten Miete zu zahlen, sofern keine größeren Schäden und Kosten aus dem Vertragsbruch entstehen. 12. Jegliche eventuelle Beanstandung oder Streitigkeit die aus dem vorliegenden Vertrag hervorgehen könnte, wird der Schlichtungsstelle bei der Handelskammer I.A. und A von Grosseto übertragen. Sollte es zu einer Scheiterung der Schlichtung kommen, ist ausschließlich der Gerichtshof von Grosseto zuständig. Der Mieter wählt seinen Wohnsitz, auch für eventuelle Vollstreckungsbefehle, bei dem Sekretariat der Gemeinde Grosseto. 13. Die Parteien stimmen darin überein, dass alle Kosten, bedingt durch die nötige oder mögliche Registrierung in Übereinstimmung mit der Bestimmung des Rundschreibens 12/E des 16/01/98 des Finanzministeriums, vom Mieter getragen werden, den Vermieter oder seine Bevollmächtigten vollkommen von eventuellen Kosten befreiend. In Abweichung von Artikel 8 Gesetz 392/78 und alle noch nicht aufgehobenen Artikel des zitierten Gesetzes. 14. Der vorliegende Vertrag wird erst nach Zahlung aller vereinbarten Summen bei der Immobilienagentur ToscanaSi! oder dem Hausbesitzer gültig. Diese Summen wurden durch die Unterschrift der Buchung genehmigt und akzeptiert und löschen damit auch die Verpflichtung aus Artikel 1 Komma 4 Gesetz 431/98, wonach die Buchung nicht als Vorvertrag anzusehen ist. 15. Der volljährige Mieter mit Handelsfähigkeit und bewusst über die strafrechtliche Verantwortung im Fall der Falschaussage, erklärt nach Artikel 1 Komma 2 und 3 Gesetz 15/68, dass sein Wohnsitz jener ist, der auf dem Buchungsformular angegeben ist und dass die Immobilie als Zweitwohnung für touristische Zwecke, nach Artikel1 Komma 2 Buchstabe C Gesetz 431/98, dient. 16. Für alle weiteren, von diesem Vertrag nicht vorgesehenen Punkte, wird auf das bürgerliche Gesetzbuch und auf die lokalen Gepflogenheiten, verwiesen. Im Sinne der Art. 1341 e 1342 des Bürgerlichen Grundgesetzes, möchte ich nochmals gesondert auf die folgenden Punkte aufmerksam machen: 5) (vorzeitige Schlüsselrückgabe), 8) (Verantwortlichkeit bei Schäden), 9) (Überschreitung der vereinbarten Personenanzahl), 10) (Nichtverfügbarkeit der Immobilie), 11) (Überschreiten der Mietzeit), 12) (Schlichtung, zuständiger Gerichtshof) Vertragsverpflichtungen, die mit der Buchung eingegangen werden:
(diese
Punkte sind Bestandteil des Mietvertrags „Buchung und
touristischer Mietvertrag“, den Sie nach Begleichung der Anzahlung zugeschickt
bekommen):1. Im Falle eines Mietrücktritts, der in schriftlicher Form mitgeteilt werden muss, untersteht der Mieter diesen Erfüllungspflichten: a. Bis zum 61. Tag vor Mietbeginn der touristischen Vermietung, wird die Anzahlung einbehalten. b. Vom 60. bis 35. Tag vor Beginn der touristischen Vermietung, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung eine Zahlung in Höhe von 20% Gesamtmiete zu fordern. c. Vom 34. bis 2. Tag vor Beginn der touristischen Vermietung, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung eine Zahlung in Höhe von 50% der Gesamtmiete zu fordern. d. Wenn der Rücktritt auf den Tag zuvor oder auf den gleichen Tag (NO SHOW) des Beginns der touristischen Vermietung fällt, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung eine Zahlung in Höhe von 60% der Gesamtmiete zu fordern. e. Falls bis zum 34. Tag vor Mietbeginn ein anderer Mieter gefunden werden sollte, der die stornierte Immobilie für den gleichen Zeitraum und den gleichen Preis akzeptiert, bekommt der Mieter, der von dem Vertrag zurückgetreten ist, seine Anzahlung zurückerstattet, unter Einbehaltung eines Pauschalbetrages in Höhe von 26,00 Euro für die entstandenen Kosten der Agentur. In jedem anderen Fall bleibt die Anzahlung einbehalten. (entspricht Punkt 13 des Mietvertrages „Buchung und touristischer Mietvertrag“) 2. Ebenfalls bei der Schlüsselübergabe hinterlege der Mieter eine unverzinsliche Kaution, die als Schadensgarantie für die Immobilie und deren Einrichtungsgegenstände steht (die Höhe der Kaution variiert und ist in den Preislisten der jeweiligen Ferienunterkünften aufgeführt!). Die Summe wird am Ende des Aufenthalts, nach Überprüfung der Immobilie und deren Einrichtung, unverzinst zurückerstattet. Der Mieter verpflichtet sich auf jeden Fall für jeden größeren Schaden, der nicht von der Kaution abgedeckt wird, aufzukommen (entspricht Punkt 7 des Mietvertrages „Buchung und touristischer Mietvertrag“) 3. Sollte der Mieter den Termin der Schlüsselübergabe um mehr als 36 Stunden überschreiten, ohne das die Agentur benachrichtigt wurde, so stellt dies einen Vertragsbruch dar. Somit hat die Agentur die volle Ermächtigung und Berechtigung, ohne weitere Ankündigungen die Immobilie weiter zu vermieten (entspricht Punkt 9 des Mietvertrages „Buchung und touristischer Mietvertrag“) 4. Haustiere, wo erlaubt, sind grundsätzlich anzumelden und es Bedarf der ausdrücklichen Genehmigung. (in manchen Häusern kommt ein Zuschlag für den Mehraufwand der Reinigung hinzu, das ist aber gesondert in der Preisliste aufgeführt! entspricht Punkt 1 und Punkt 3 des Mietvertrages „Buchung und touristischer Mietvertrag“) 5. Gesetzesdekret 196 vom 30.06.2003, Art. 13 (Gesetz zum Schutz persönlicher Daten und mögliche Änderungen) - Der Mieter ermächtigt die Agentur Toscana Si! seine identifizierenden und eigenen Daten zu archivieren und für eventuelle Informationen, Angebote oder Werbung zu nutzen, die als Gegenstand die Vermietung von Ferienunterkünften haben. Laut dem Gesetzesdekret 196 vom 30.06.2003, Art. 7 hat der Mieter zu jeder Zeit das Recht auf den Zugriff der Daten um diese abzuändern, auszulöschen oder deren Benutzung einzuschränken, indem er sich an die Agentur Toscana Si! wendet (entspricht Punkt 10 des Mietvertrages „Buchung und touristischer Mietvertrag“) Im Sinne der Art. 1341 e 1342 des Bürgerlichen Grundgesetzes, möchte ich nochmals gesondert auf die folgenden Punkte aufmerksam machen: 1) (Auswirkungen der vorzeitigen Absage), 2) (Kaution) 3) (verpasste Schlüsselübergabe). Agenzia Immobiliare ToscanaSi! von Ipolt-Ustali Ursula Brigitte, via del reparto N° 29, I – 58027 Ribolla (GR), Tel./Fax: 0039 – 0564 – 579631 Verzeichnis in der Handelskammer von Grosseto C.C.I.A.A. Grosseto N°1153, Unternehmerregister N° 107485, USt.ID-Nr.: P. IVA IT-01247090531) [Gelesen und weiter] |
|